Mit dem Opern-Regiedebüt des Mannheimer Schauspielintendanten Burkhard C. Kosminski hat die Deutsche Oper am Rhein im Wagner-Jahr 2013 eine „Tannhäuser“-Inszenierung auf die Bühne gebracht, die eine interessante, wenn auch polarisierende Interpretation zur Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte bieten sollte.
In dieser Neuinszenierung gibt es im ersten Akt eine extrem realistisch dargestellte Hinrichtungsszene, für die die Musik unterbrochen wurde. Diese Szene hat in der Premiere in so nicht zu erwartender Intensität bei einigen Zuschauern zu physischen und psychischen Reaktionen geführt, die bei mehreren Besuchern sogar eine ärztliche Behandlung erforderten. Nach der Premiere wurde der Regisseur über diese Reaktionen informiert und dringend gebeten, Änderungen aufgrund der Vorkommnisse vorzunehmen. Unter Berufung auf die Freiheit der Kunst lehnte er dies ab.
Die Deutsche Oper am Rhein hätte die Inszenierung gern mit der erbetenen Änderung weitergespielt.
Ein unverändertes Weiterspielen der Inszenierung mit einer Szene, die die körperliche und seelische Verfassung der Zuschauer gefährden kann, war nach den Erfahrungen der Premiere nicht mehr möglich. Für eventuell gravierende Folgen für die Gäste kann und wird die Deutsche Oper am Rhein die Verantwortung nicht übernehmen. Die Freiheit der Kunst gilt nur so lang, wie die persönliche Sicherheit des einzelnen ungefährdet bleibt. Angesichts dieser Verantwortung weist die Opernleitung jeden Vorwurf von Zensur von sich.
In Wahrnehmung ihrer Verantwortung hat die Deutsche Oper am Rhein deshalb entschieden, die folgenden Vorstellungen des „Tannhäuser“ konzertant aufzuführen.